im Patient/innen mit schweren psychischen Erkrankungen kümmern würden, welche medikamentös behandelt werden müssten (Ziff. 2.3 des besagten Berichts). Es bestehe zwar keine staatliche Krankenversicherung, die Grundversorgung in staatlichen Einrichtungen, darunter auch die stationäre und ambulante psychiatrische Behandlung in öffentlichen Einrichtungen sei kostenfrei (Ziff. 2.4 des besagten Berichtes). Aus medizinischer Sicht ist eine Rückkehr in den Irak unter den derzeiti-