Aus den Akten und Aussagen anlässlich der Berufungsverhandlung ergibt sich, dass der gesundheitliche Zustand des Beschuldigten derzeit stabil ist. Eigenen Angaben zufolge geht es dem Beschuldigten gut und er habe die Psychose überwunden (vgl. Ziff. 8. Leumundsbericht, pag. 8844, pag. 8922, Z. 27 f., pag. 8928, Z. 36 ff., pag. 8930, Z. 17 ff.). Gemäss dem aktuellen Arztbericht ist der Beschuldigte sodann derzeit nicht auf Medikamente angewiesen, wobei indes angemerkt ist, dass eine Landesverweisung die Wahrscheinlichkeit einer psychotischen Dekompensation erhöhen könnte.