In den letzten Konsultationen habe sich der Beschuldigte in einem stabilen Zustand gezeigt, ohne Hinweis auf psychotisches oder wahnhaftes Erleben. Der letzte Termin habe am 8. November 2023 stattgefunden. Aufgrund des sehr positiven Verlaufs könne ihm eine günstige Prognose ausgestellt werden. Ein möglicher Landesverweis würde für ihn und seine Familie eine grosse psychische Belastung darstellen. Unter diesen Umständen sei gemäss dem Vulnerabilitäts-Stress-Modell auch die Wahrscheinlichkeit für eine psychotische Dekompensation als erhöht anzusehen. Die Verteidigung reichte sodann einen Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 13. Mai 2020 betreffend