In der Vergangenheit gab es seitens des Beschuldigten gegenüber der Ehefrau und dem Sohn körperliche Gewalt (vgl. «Meldeformular Häusliche Gewalt» vom 10. Juli 2020, wonach der Beschuldigte seine Frau mehrfach ins Gesicht geschlagen habe, er wurde anschliessend in die UPD gebracht [pag. 8714 ff.], vgl. auch pag. 8932, Z. 16 ff.). Stand heute – die Kammer konnte sich anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahmen ein persönliches Bild der Situation machen – ist von einer intakten Kernfamilie auszugehen.