Die kindesschutzrechtlichen Massnahmen wurden zwischenzeitlich aufgehoben. Der Beschuldigte lebte zeitweise von seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern getrennt (pag. 8109, Z. 4 ff.). Laut der Bestätigung vom 31. Januar 2023 werde die Ehe aber aktuell gelebt und es seien keine Trennungsabsichten bekannt (Ziff. 2. Bericht ABEV [pag. 8695] mit Verweis auf Formular «Abklärung eheliche Gemeinschaft» vom 23. Januar 2023 [pag. 8795 f.]). In der Vergangenheit gab es seitens des Beschuldigten gegenüber der Ehefrau und dem Sohn körperliche Gewalt (vgl. «Meldeformular