beide haben das Schweizer Bürgerrecht), ein drittes Kind ist unterwegs. Gegenüber der Polizei führte der Beschuldigte aus, bei ihnen zu Hause würden sehr gute, freundliche Familienverhältnisse herrschen und alle seien zufrieden mit dem Familienleben. Er sei ein guter Vater, übernehme Verantwortung und versuche stets das richtige zu tun. Bei Erziehungsfragen würden er und seine Frau immer eine gemeinsame Lösung finden und beide seien zu gleichen Teilen in die Erziehung der Kind involviert (Ziff. 6. Leumundsbericht, pag.