41 Vorstrafen im Bereich AIG, SVG, Tätlichkeiten sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (vgl. den eingeholten Strafregisterauszug vom 29. April 2024 sowie den früheren Auszug vom 22. Februar 2021), wobei bereits mehrfach unbedingte Freiheitsstrafen ausgesprochen wurden. Den vom ABEV eingereichten Akten sind zudem zwei weitere Strafbefehle zu entnehmen. Da es sich hierbei aber um Übertretungen handelt, sind diese nicht im eingeholten Strafregisterauszug aufgeführt (Strafbefehl vom 19.05.22 aus dem Kanton SG [pag.