Er war – wie bereits erwähnt – über mehrere, auch längere Zeiträume mit seiner Familie vom Sozialdienst abhängig. Der Gesamtbetrag der ausbezahlten Leistungen beträgt gemäss Auskunft des ABEV CHF 218'005.80, wobei die Familie per 28. Februar 2023 nunmehr vom Sozialdienst abgelöst worden sei (pag. 8800, pag. 8925, Z. 22 f.). Gemäss dem Auszug aus dem Betreibungsregister des Betreibungsamtes Bern-Mittelland ist der Beschuldigte mit 65 Verlustscheinen im Gesamtbetrag von CHF 137'696.71 verzeichnet (Ziff. 5. des Berichts ABEV; vgl. auch pag. 8837). Derzeit erzielt er ein monatliches Einkommen von rund CHF 2'230.00, wobei gemäss Pfändungsanzeige noch CHF 605.00 seines Lohns gepfändet wer-