8842 f.]). Auch wenn es – wie die vorangegangenen Ausführungen zeigen – dem Beschuldigten offenbar nicht an Arbeitswillen fehlt, so kann bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht von einer nachhaltigen beruflichen Integration gesprochen werden, auch wenn die Situation seit der Anstellung in der eigenen Firma nunmehr stabil zu sein scheint. Nach dem Gesagten überrascht aber auch die finanzielle Situation des Beschuldigten nicht. Er war – wie bereits erwähnt – über mehrere, auch längere Zeiträume mit seiner Familie vom Sozialdienst abhängig.