_ gegründet, diese aber per 10. Juli 2023 seiner Frau überschrieben, da er Schulden habe und dies der Firma schade. Seitdem arbeite er als Geschäftsführer in der Firma seiner Frau mit einem Beschäftigungsgrad von grundsätzlich 60% (pag. 8842 f.; vgl. auch den am 6. Mai 2024 eingereichte Arbeitsvertrag, pag. 8934, Z. 37 ff.). Insgesamt ist die berufliche Situation des Beschuldigten in der Vergangenheit als grundsätzlich instabil und wechselhaft zu bezeichnen; überdies war er auch mehrfach auf Sozialhilfe angewiesen (vgl. Ziff. 4. des Berichts ABEV vom 10. April 2024 [pag. 8842 f.]).