8107, Z. 39 ff.). Der Beschuldigte gab – so ist dies dem eingeholten Leumundsbericht vom 17. April 2024 zu entnehmen – an, er habe im Irak fünf Jahre Grundschule besucht. Eine Ausbildung habe er nicht absolviert, da dies im Irak nicht möglich sei. Nach seiner Ankunft in der Schweiz habe er einen Deutschkurs besucht. Eine berufliche Ausbil-