Er gehe spazieren, möge die Natur in der Umgebung von Bern, insbesondere an Seen, gehe manchmal auswärts etwas Essen oder Trinken und fahre gern Auto (pag. 8845). Hinweise, wonach er über seinen Familienkern hinaus besonders integriert ist (Verein, besondere Hobbys etc.) sind den Akten nicht zu entnehmen. Die sprachlichen Kenntnisse des Beschuldigten sind indes positiv zu bewerten, hiervon konnte sich die Kammer anlässlich der Berufungsverhandlung selber ein Bild machen. Er spricht gut (Schweizer-)Deutsch. Ausserdem spricht er eigenen Angaben zufolge noch Arabisch, Türkisch und Kurdisch (pag. 8107, Z. 39 ff.).