Gemäss Bericht des ABEV vom 10. April 2024 wurde den beiden Kindern zeitweilig eine Beistandschaft zugewiesen, welche per 29. November 2022 wieder aufgehoben worden sei. Laut der Bestätigung vom 31. Januar 2023 werde die Ehe gelebt und es seien keine Trennungsabsichten bekannt (pag. 8695). Der Beschuldigte gab gemäss Leumundsbericht an, neben der Arbeit verbringe er die Zeit am liebsten mit der Familie. Er gehe spazieren, möge die Natur in der Umgebung von Bern, insbesondere an Seen, gehe manchmal auswärts etwas Essen oder Trinken und fahre gern Auto (pag.