Seine Ehefrau ist erneut schwanger. Der Beschuldigte hat sodann noch eine Tochter aus einer früheren Beziehung, welche aber in Italien lebe und mit der er sporadisch (meistens via Telefon) Kontakt pflege. Gemäss Angaben des Beschuldigten im Leumundsbericht würden die Kinder die Kita bzw. den Kindergarten in N.________ besuchen und seien gut in die Gesellschaft integriert (pag. 8843 f.). Gemäss Bericht des ABEV vom 10. April 2024 wurde den beiden Kindern zeitweilig eine Beistandschaft zugewiesen, welche per 29. November 2022 wieder aufgehoben worden sei.