Gemäss den vom Beschuldigten gegenüber dem SEM gemachten Angaben habe er bis zum Alter von sieben Jahren im Nordirak gelebt (heutige autonome Republik Kurdistan) und anschliessend in Mossul im Zentralirak (pag. 8860 f.). Dem eingeholten Leumundsbericht ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte in Mossul geboren sei und dort mit seinen Eltern und zehn Geschwistern die ersten 10-12 Jahre seines Lebens verbracht habe. Er habe dann gearbeitet und sei mit .________ Jahren in die Schweiz geflüchtet.