29. Härtefallprüfung 29.1 Aufenthaltsdauer und Integration in der Schweiz Der Beschuldigte stellte am 8. Juli 2010, d.h. im Alter von .________ Jahren, in der Schweiz ein Asylgesuch, welches in der Folge abgewiesen wurde. Gemäss den vom Beschuldigten gegenüber dem SEM gemachten Angaben habe er bis zum Alter von sieben Jahren im Nordirak gelebt (heutige autonome Republik Kurdistan) und anschliessend in Mossul im Zentralirak (pag.