39 SEM vom 25. April 2024 abgewiesen, weil dieses die Vorbringen des Beschuldigten hinsichtlich Verfolgung als unglaubhaft eingestuft hat. Eine gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde sei vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 7. September 2011 abgewiesen worden (pag. 8860).