wechselhaft und er war auch mehrfach auf Sozialhilfe angewiesen. In der Zwischenzeit konnte sich der Beschuldigte seit 28. Februar 2023 mit seiner Familie von der Sozialhilfe ablösen. Er arbeitet zu 60 % als Geschäftsführer in der von ihm gegründeten und aufgrund der Schulden seiner Ehefrau überschriebenen Firma U.________. Der Beschuldigte ist im Betreibungsregister mit 65 Verlustscheinen im Gesamtbetrag von rund CHF 140'000.00 verzeichnet (siehe im Detail hinten Ziff. 29.1 und die dort erwähnten Beilagen).