Den Berichten zufolge ist mit der gesundheitlichen Genesung des Beschuldigten die Kindswohlgefährdung entfallen. Wie vom Beschuldigten bereits an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung angekündigt, zog die Ehefrau mit den beiden Kindern wieder zum Beschuldigen, was anlässlich der Berufungsverhandlung bestätigt wurde. Die Ehefrau erwartet nunmehr das dritte gemeinsame Kind. In der Vergangenheit war die berufliche Situation des Beschuldigten mehrheitlich instabil resp. wechselhaft und er war auch mehrfach auf Sozialhilfe angewiesen.