Diesen negativen Umständen gegenüberzustellen ist die gesundheitliche, familiäre und berufliche Situation des Beschuldigten, welche sich seit der vorinstanzlichen Hauptverhandlung im März 2021 weiter stabilisiert hat. Die nach der Tat akut aufgetretene paranoide Schizophrenie hat der Beschuldigte zwischenzeitlich – nach einem kurzzeitigen Aufflammen von präpsychotischen Symptomen im M.________ 2021 – durch engmaschige psychiatrische Behandlung, Teilnahme an einer Psy- cho-Edukations-Gruppe sowie (zwischenzeitlich abgesetzter) Depot-Medikation in den Griff bekommen.