32 21.3 Täterkomponenten Für die Täterkomponenten kann im Wesentlichen auf die Ausführungen in Ziff. 20.2 hiervor verwiesen werden. Ergänzend ist betreffend Vorstrafen festzuhalten, dass der Beschuldigte mit den Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (dazumal noch AuG) in den Jahren 2012 und 2013 das gleiche Rechtsgut beeinträchtigt hat wie mit den Schleppungen im Winter 2018/2019.