Die entsprechenden Schleppungen waren schliesslich ohne Weiteres vermeidbar. Insgesamt führt die subjektive Tatschwere zu einer leichten Straferhöhung von 3 Monaten auf nunmehr 17 Monate, wovon aufgrund der zwingend auszusprechenden Geldstrafe 30 Strafeinheiten als Geldstrafe auszusprechen sind (16 Monate Freiheitsstrafe und 30 Tagessätze Geldstrafe). 21.2 Asperation mehrfache Widerhandlung gegen das SVG vom 13./14.02.2019 und 26./27.02.2019 Der Beschuldigte lenkte in der Zeit vom 13. bis 14. Februar 2019 sowie in der Zeit vom 26. bis 27. Februar 2019 auf der Achse Grenzübergang Schweiz – Deutschland – N.____