20.4 Asperation Geldstrafe aus rechtskräftigem Strafbefehl Am 7. Februar 2019 wurde der Beschuldigte von der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern zu einer Geldstrafe von 6 Tagessätzen verurteilt (pag. 8867). Diese ausgesprochene Geldstrafe wird im Umfang von 4 Tagessätzen asperiert. Von dieser hypothetischen Gesamtstrafe von damit 30 Tagessätzen ist die bereits rechtskräftige Erststrafe von 6 Tagessätzen wiederum abzuziehen. Es resultiert somit eine Zusatzstrafe von 24 Tagessätzen zu besagtem Strafbefehl.