8306 ff.). Die erste verfahrensleitende Verfügung des Obergerichts erging am 8. Juni 2022 und die Parteien wurden – nach erfolgter Terminumfrage – mit Vorladung vom 30. Januar 2024 zur Berufungsverhandlung vom 13./15. Mai 2024 vorgeladen. Angesichts des Umstands, dass zwischen der Verfahrenseröffnung und dem Berufungsurteil gut fünf Jahre vergangen sind und insbesondere des Umstands, dass die Berufungsverhandlung erst relativ spät angesetzt wurde, rechtfertigt sich für die längere Verfahrensdauer eine leichte Reduktion der Strafe auf nunmehr 26 Tagessätze. 20.4 Asperation Geldstrafe aus rechtskräftigem Strafbefehl