Am 12. Februar 2019 wurde gegen den Beschuldigten eine Untersuchung eröffnet und in der Folge mehrmals ausgedehnt. Am 24. September 2020 wurde – nach erfolgten Verfahrenstrennungen, Teileinstellungen und der Abweisung des Gesuchs um Durchführung eines abgekürzten Verfahrens – Anklage beim Regionalgericht Bern-Mittelland erhoben. Die Vorinstanz fällte am 5. März 2021 ein Urteil, die Urteilsbegründung datiert vom 3. Mai 2022 (vgl. hierzu die vorinstanzlichen Erwägungen zur Prozessgeschichte, S. 14 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 8306 ff.).