Auch sein Gesundheitszustand führt nicht zu einer erhöhten Strafempfindlichkeit, da sein Zustand derzeit stabil ist, er seine psychische Erkrankung in diesem Sinne gut im Griff hat. 20.2.5 Fazit Täterkomponenten Unter Berücksichtigung der erhöhenden (Vorstrafen) und der reduzierenden Faktoren (Geständnis bzw. Einsicht/Reue) wirken sich die Täterkomponenten im Ergebnis neutral aus bzw. heben sich gegenseitig auf. Es bleibt damit vorerst bei den 30 Tagessätzen Geldstrafe. 20.3 Verfahrensdauer Am 12. Februar 2019 wurde gegen den Beschuldigten eine Untersuchung eröffnet und in der Folge mehrmals ausgedehnt.