29 wickelt. Dennoch ist seine Familie – im Vergleich zu übrigen verheirateten Straftäter mit minderjährigen Kindern – nicht in erhöhtem Ausmass auf ihn angewiesen. Auch sein Gesundheitszustand führt nicht zu einer erhöhten Strafempfindlichkeit, da sein Zustand derzeit stabil ist, er seine psychische Erkrankung in diesem Sinne gut im Griff hat.