Da die mehrfache Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz im Zusammenhang mit den Schlepperfahrten gesehen werden muss, ist auch hier von einem Geständnis auszugehen. Die Verteidigung beantragte diesbezüglich erstinstanzlich denn auch einen Schuldspruch. Der Beschuldigte hat das vorliegende Verfahren – auch wenn er seine Rolle anlässlich dieser Schlepperfahrten zunächst stark verharmlost hat – erheblich erleichtert und glaubhaft Reue und Einsicht an den Tag gelegt. Davon konnte sich das Obergericht auch an der Berufungsverhandlung überzeugen. Dies führt zu einer leichten Reduktion der Strafe.