90 Abs. 1 SVG, grober Verletzung der Verkehrsregeln nach Art. 90 Abs. 2 SVG sowie Tätlichkeiten nach Art. 126 StGB, Begehungszeit jeweils 09.05.2018) - Urteil 5 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 7. Februar 2019 (6 Tagessätze Geldstrafe zu CHF 50.00 wegen Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern nach Art. 97 Abs. 1 Bst. b SVG, Begehungszeit 25.09.2018)