27 22. Februar 2021 ab zehn Jahren nach dem jeweiligen Urteilsdatum, d.h. ab Juni 2022, nicht mehr vorgehalten werden durften. Obwohl sich das Bundesgericht, soweit bekannt, bisher nicht ausdrücklich zur Frage geäussert hat, wie vorzugehen ist, wenn die Fristen für das Verwertungsverbot für einzelne Urteile erst während des Rechtsmittelverfahrens ablaufen (ARNOLD/GRUBER, a.a.O., N. 7