26 Frau und seinen Kindern wohnte (pag. 8093 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung gab er diesbezüglich an, guter Hoffnung zu sein, bald wieder mit seiner Frau und den Kindern zusammenwohnen zu dürfen. Das Verhältnis zu seiner Frau sei sehr gut und sie telefonierten regelmässig miteinander (pag. 8109 Z. 4 ff.). Dem Auszug des Betreibungsregisters vom 11.11.2019 kann entnommen werden, dass A.________ offene Betreibungen in der Höhe von ca. CHF 78'000.00 sowie Verlustscheine in der Höhe von rund CHF 34'000.00 hat (pag. 5820 ff.).