In einem nächsten Schritt ist für die nach dem rechtskräftigen Strafbefehl begangenen Delikte eine (Gesamt-)Strafe auszufällen. Dies betrifft einerseits die mehrfache Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz in der Zeit vom 13.-14. Februar 2019 und vom 26.-27. Februar 2019 sowie die mehrfach qualifizierte Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz, wobei hierfür in analoger Anwendung der Rechtsprechung zum gewerbsmässigen Delikt (vgl. 19.4.1 hiervor) und in Übereinstimmung mit der Vorinstanz auf den letzten Deliktszeitpunkt, mithin den 27. Februar 2019, abgestellt