Daher ist in einem ersten Schritt für diese beiden Delikte eine Strafe auszufällen, wobei hierbei auch die im Rahmen des rechtskräftigen Strafbefehls vom 7. Februar 2019 ausgesprochene Geldstrafe berücksichtigt wird (Gesamtstrafe). In einem nächsten Schritt ist für die nach dem rechtskräftigen Strafbefehl begangenen Delikte eine (Gesamt-)Strafe auszufällen.