19 sprüchen des Beschuldigten (vgl. hiervor) eine im Sinne von Art. 116 Abs. 3 Bst. b AIG qualifizierte Tatbegehung vor. Der Transport wurde von C.________ organisiert und dem Beschuldigten in Auftrag gegeben, wobei C.________ während der Fahrt telefonische Instruktionen erteilte. Der Beschuldigte führte den Auftrag aus, indem er von seinem Wohnort aus nach Mailand fuhr und anschliessend zwei ausländische (Dritt-)Staatsangehörige über Österreich nach Deutschland fuhr. Damit handelten der Beschuldigte und C.________ organisiert und geplant.