18 15.2 Art. 116 Abs. 1 Bst. abis AIG In Bezug auf den erstellten Sachverhalt bzw. den Geschehensablauf kann auf Ziff. 15.1 hiervor verwiesen werden. Art. 116 Abs. 1 Bst. abis AIG erfasst u.a. die Erleichterung der rechtswidrigen Einreise in einen Schengen-Staat, sofern die Tathandlung vom Inland aus erfolgt. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz erachtet die Kammer diese Voraussetzung als erfüllt. Aufgrund des Zusammenwirkens von C._____