15. Subsumtion 15.1 Art. 116 Abs. 1 Bst a AIG Gemäss Beweisergebnis ist erstellt, dass C.________ dem Beschuldigten den Auftrag erteilte, zwei ausländische Staatsangehörige ohne Visum oder anderweitigen Aufenthaltstitel für die Schweiz oder für einen anderen Schengen-Staat in Mailand (Italien) abzuholen und nach Deutschland zu fahren. Er liess ihm hierfür telefonisch die benötigten Informationen zukommen und der Beschuldigte führte diesen Auftrag aus, indem er gemeinsam mit O.________ und dessen Freundin die zwei Personen mit dem Auto in Mailand abholte und via Österreich nach Deutschland (Region Bremen) brachte.