Sie müssen jeweils eine Hilfestellung beinhalten, das heisst das Risiko der Rechtsgutverletzung vergrössern. Die rechtswidrige Einreise in die Schweiz erleichtert namentlich, wer ohne Täuschungsmanöver Ausländerinnen oder Ausländer ohne Aufenthaltsrecht mit dem Auto über die Grenze befördert (VETTERLI/D’ADDARIO DI PAOLO, in: Caroni/Gächter/Thurnherr [Hrsg.], Handkommentar zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer, 2010, Art. 116 AuG N. 14).