Verteidigung Von Seiten der Verteidigung wurde im Rahmen der Berufungsverhandlung kurz zusammengefasst ausgeführt, dass die Täterschaft (so auch Mittäter) nach Art. 116 AIG in der Schweiz sein müsse. Die transportierten Personen seien sodann zu keinem Zeitpunkt in die Schweiz eingereist. Der vorinstanzliche Freispruch sei demnach zu bestätigen (pag. 8943). 14. Allgemeine rechtliche Grundlagen Vorab kann auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (S. 47 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 8339 ff.). Der Vollständig-