_ gab A.________, vorwiegend per Telefon, die notwendigen Instruktionen, übermittelte ihm die für den Transport notwendigen Informationen und stand während der Schlepperfahrt laufend mit ihm in Kontakt. Für diesen Auftrag erhielt der Beschuldigte einen Betrag in unbekannter Höhe, resp. es wurde ihm von C.________ in Aussicht gestellt, ihm CHF 500.00 seiner Schulden zu erlassen. III. Rechtliche Würdigung