1519 Z. 145 f.). Im Rahmen seiner Einvernahme vom 24. Mai 2019 erklärte der Beschuldigte, dass sein Cousin und er vermutlich mit dem Opel R.________ von Deutschland aus über die Schweiz nach Chiasso und weiter nach Milano gefahren seien und sie das Ehepaar in einem Café abgeholt hätten. Sie seien dann über Österreich nach Deutschland und hätten sie irgendwo in die Nähe von Bremen gefahren (pag. 1521, Z. 337 ff.). Auf Nachfrage nach besonderen Vorfällen gab er an, sie hätten kein Ticket für die Strasse gehabt, deshalb seien sie angehalten worden. Sein Cousin habe ihm gesagt, er solle C.________ sagen, dass sie von der Polizei angehalten worden seien, das habe nicht gestimmt.