10. Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz gelangte im Rahmen ihrer Beweiswürdigung zu folgendem Ergebnis (S. 122 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 8414 f.): Im Beweisergebnis erachtet das Gericht es als erstellt, dass C.________ A.________ den Auftrag erteilte, zwei ausländische Staatsangehörige (ohne Visum / Aufenthaltstitel für die Schweiz oder einen anderen Schengen-Staat und ohne ausreichende finanzielle Mittel) in Mailand/I abzuholen und sie nach Deutschland (Region Bremen) zu bringen. A.________ führte den Auftrag in der Folge zusammen mit O._____