Für diese Schlepperfahrt erhielten die Beschuldigten einen Betrag in unbekannter Höhe (wobei A.________ von C.________ in Aussicht gestellt wurde, dass er ihm CHF 500.00 seiner Schulden erlassen werde. Evtl. erhielten C.________, A.________ und O.________ zusammen Euro 1'800.00). 8. Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Der angeklagte Sachverhalt gemäss Ziff. 7. hiervor ist im Wesentlichen unbestritten (vgl. hierzu auch die nachfolgende Beweiswürdigung in Ziff. 11.).