Dort holten sie ca. um 01:40 Uhr 2 nicht identifizierte Personen (einen Mann und eine schwangere Frau) ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz oder einem Schengen-Staat (was sie wussten) ab. Zusammen reisten sie danach auf einer nicht bekannten Route (evtl. via Innsbruck) zurück bis nach Deutschland, Region Bremen, wo sie die erwähnten Personen an einen unbekannten Ort brachten. C.________ gab A.________, vorwiegend per Telefon, die notwendigen Instruktionen, übermittelte ihm die für den Transport notwendigen Informationen und stand während der Schlepperfahrt laufend mit ihm in Kontakt.