A.________ führte den Auftrag in der Folge aus. Zu diesem Zweck kontaktierte er O.________ (separates Strafverfahren) und fuhr mit ihm und dessen Freundin von seinem Wohnort in N.________ aus mit dem Personenwagen Audi .________, P.________ (A.________), in der Nacht vom 13. auf den 14. Januar 2019 auf einer nicht bekannten Route (evtl. via Luzern - Gotthard) nach Mailand, Hauptbahnhof. Dort holten sie ca. um 01:40 Uhr 2 nicht identifizierte Personen (einen Mann und eine schwangere Frau) ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz oder einem Schengen-Staat (was sie wussten) ab.