Mangels Anfechtung sind demnach die Einstellung betreffend Tätlichkeiten inkl. Verzicht auf Kostenausscheidung und Entschädigung (Ziff. C. I. des erstinstanzlichen Dispositivs), der Freispruch betreffend Erleichterung der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts (Ziff. C. II. 1.2 des erstinstanzlichen Dispositivs), alle Schuldsprüche der mehrfachen qualifizierten Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz, der Schuldspruch der mehrfachen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren ohne Berechtigung und der Schuldspruch des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Ziff.