5. betreffend den Widerruf der bedingten Geldstrafe (gemäss C., IV. des Urteils) 6. betreffend die weiteren Beschlüsse (gemäss E. betreffend A.________, 1.-5. des Urteils) II. 1. A.________ sei zu verurteilen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten unter Anrechnung der Polizei und Untersuchungshaft von total 80 Tagen, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 5 Jahre festgesetzt wird. Für die Dauer der Probezeit wird Bewährungshilfe angeorndet. 2. Auf die Anordnung einer Landesverweisung sei infolge eines Härtefalls zu verzichten.