C V. 2: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90Tagessätzen zu CHF30.00, ausmachend total CHF2'700.00, Ziff. C V. 3: Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF100.00, Ziff. C V. 5: Verurteilung zu den Verfahrenskosten, Ziff. E 1: Einziehung von beschlagnahmten Gegenständen zur Vernichtung, Ziff. E 2: Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen, Ziff. E 3 Verwendung des beschlagnahmten Geldbetrags zur Deckung der Verfahrenskosten, Ziff. E 4: Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils nach Ablauf der gesetzlichen Frist,