Mit Verfügung vom 8. Juni 2022 wurde dem Beschuldigten Gelegenheit geboten, Anschlussberufung zu erklären oder ein Nichteintreten auf die Berufung der Staatsanwaltschaft geltend zu machen. Weiter wurde festgestellt, dass D.________ innert Frist keine Berufungserklärung eingereicht habe. Er wurde auf-