3. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 3'417.00 (CHF 2'570.00 / EUR 760.00, nach Währungswechsel ausmachend CHF 847.00) wird zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet. 4. A.________ hat damit noch Verfahrenskosten von CHF 20'269.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung durch Rechtsanwalt B.________) respektive – sollte keine schriftliche Urteilsbegründung betreffend seine Person notwendig werden – CHF 19'319.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung durch Rechtsanwalt B.________) zu bezahlen.