unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1'182.90 und Auslagen von CHF 63.75 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung durch Rechtsanwalt B.________), insgesamt bestimmt auf CHF 1'246.65, an den Kanton Bern (vgl. Tabelle bei den Schuldsprüchen). Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 50.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1'196.65; 2 III. A.________ wird schuldig erklärt: